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Abgasskandal …

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Mit unserem Erstattungsrechner können sie ihre möglichen Ansprüche bei Rückgabe Ihres Fahrzeugs überschlagen. Zur Abklärung der Details empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Erstberatung (Button-Grafik Jetzt Kontakt aufnehmen).

Passen Sie die Gesamtlaufleistung gemäß der Motorgröße Ihres Diesel-PKW an:
Bei PKW mit 1,2 - 2,2 Liter Hubraum » 250.000 km
Bei PKW mit 3.0 Liter Hubraum » 300.000 km
Bei PKW mit 4.0 Liter Hubraum » 350.000 km

Berechnung des möglichen Rückerstattungsanspruchs
Bitte geben Sie die Werte
Ihres Autos ein.

Kaufpreis 0

abzüglich
Nutzungsentschädigung
0

Erstattungsbetrag 0

Der Abgasskandal (auch Dieselskandal oder Dieselgate) ist der größte Industrieskandal in der deutschen Nachkriegsgeschichte. Weltweit sind über 10 Millionen Fahrzeuge allein aus dem Volkswagenkonzern betroffen und eine immense Zahl von Besitzern anderer Marken leiden ebenso unter den Folgen von Fahrzeugmanipulationen.

Wären die Fahrzeughalter lediglich von einer lästigen Rückrufaktion betroffen, könnte man das Ganze ja noch sportlich nehmen. In Wirklichkeit jedoch sind massive Wertverluste bei den betroffenen Fahrzeugen eingetreten, manche unterliegen Fahrverboten für andere wiederum droht gar die Zwangsstilllegung.

Fakten zum Abgasskandal

Volkswagen Icon
32000

Millionen Euro hat VW die Wiedergutmachung
von 2015 bis 2020 im Abgasskandal gekostet
Mercedes Icon
1500

Millionen Euro stellt Daimler allein im Geschäftsjahr 2019
für Kosten des Abgasskandal zurück
Euro Symbol
18000

Euro ist der Erstattungsbetrag bei einem Kaufpreis
von 30000 Euro
(100000 km Laufleistung 1,2 bis 2,2 Liter Motor)

Das sind Ihre juristischen Möglichkeiten

Welche Möglichkeiten stehen Ihnen offen, um den Schaden aus dem Kauf eines Skandalautos zu begrenzen? Sie können aufgrund sittenwidriger Schädigung den Kaufpreis Ihres Autos vom Fahrzeug- bzw. Motorenhersteller zurückfordern und ihr Fahrzeug zurückgeben. Dies bewahrt Sie vor den Folgen des erheblichen Wertverlustes, der Ihrem Fahrzeug droht. Ihr Erstattungsbetrag errechnet sich dabei aus dem Kaufpreis des Wagens, den von Ihnen gefahrenen Kilometern und der zu erwartenden Gesamtlaufleistung des Motors. Um diesen Erstattungsbetrag zu berechnen, können Sie ganz einfach unseren Button-Grafik Erstattungsrechner nutzen.

Falls Sie Ihr Fahrzeug unbedingt behalten möchten, besteht die Möglichkeit, für die Wertminderung oder die Einschränkungen durch Fahrverbote Schadensersatz zu fordern. Beträge von bis zu 10.000 Euro sind hier nach den bisherigen Erfahrungen möglich.

Der für Kaufsachen zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte in einem bereits Anfang 2019 veröffentlichten Hinweisbeschluss darauf hingewiesen, dass die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem PKW einen Sachmangel darstellen. Ihnen stehen unter Umständen auch kaufrechtliche Gewährleistungsansprüche (Nachbesserung oder Nachlieferung, Rücktritt oder Minderung, Schadensersatz) gegen den Verkäufer zu.

In jedem Fall raten wir Ihnen dringend, unsere kostenlose Erstberatung (Button-Grafik Kontakt herstellen) in Anspruch zu nehmen, um gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Strategie zu entwickeln.

Individuelle Beratung und Vertretung durch erfahrene Verkehrsrechtler

Gute Gründe sich als betroffener Autobesitzer zur Wehr zu setzen. Unsere Kanzlei mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht steht Ihren Mandanten seit 1965 erfolgreich zur Seite. Wir können Ihnen helfen, ihr Recht gegenüber Herstellern und Händlern erfolgreich durchzusetzen. Dabei setzen wir konsequent auf eine individuelle Beratung und Vertretung (Button-Grafik Kontakt herstellen) unserer Mandanten. Ein Vorgehen nach „Schema F“ liefe unserem Qualitätsanspruch völlig zuwider. Aus diesem Grunde vertreten wir auch hauptsächlich die Interessen von Autobesitzern aus Nordrhein-Westfalen.

Welche Autobesitzer sind betroffen?

Diese Frage lässt sich inzwischen gar nicht mehr so einfach beantworten. Es wäre vermutlich leichter zu definieren, welche Fahrzeuge nicht betroffen sind. Doch der Reihe nach:

In der ersten Runde des Abgasskandals standen die Fahrzeuge aus dem VW Konzern (VW, Audi, Porsche, Seat, Škoda) mit dem sog. „Schummelmotor“ EA189 im Mittelpunkt. Der VW Konzern erklärte in seiner sog. ad-Hoc Mitteilung vom 22. September 2015, dass für diesen Motor „eine auffällige Abweichung zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt [wurde].“ In der Folge kam es zu einer Vielzahl von erfolgreichen Klagen gegen den VW Konzern. Am 25. Mai 2019 bestätigte dann endlich der Bundesgerichtshof (BGH), dass VW betroffene Autobesitzer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Inzwischen wurde jedoch auch festgestellt, dass der Nachfolgemotor EA-288 mit mindestens einer Manipulationssoftware ausgestattet wurde, wie etliche erstinstanzliche Schadensersatzurteile gegen VW belegen. Auch andere Motoren aus dem Hause VW, wie z.B. die größeren 3.0 TDI und 4.0 TDI Motoren sind vom Abgasskandal und amtlichen Rückrufen durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) betroffen.

BGH verneint Ansprüche bei Kauf nach dem 22. September 2015 …

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat als oberste gerichtliche Instanz inzwischen festgelegt, dass Käufer, die Ihren Wagen nach der ad-hoc-Mitteilung von VW, also nach dem 22. September 2015 erworben haben, keine Schadensersatzansprüche gegen den Konzern haben, weil sie von den Manipulationen hätten wissen können. Der BGH argumentiert, die Bekanntmachung des Abgasskandals durch VW lasse den Vorwurf der Sittenwidrigkeit entfallen.

… aber: Der VW Dieselskandal geht in eine neue Runde – Urteil des OLG Köln

Nach erst kürzlich ergangenen Urteilen der Oberlandesgerichte (OLG) Köln und Hamm muss VW – entgegen der Rechtsprechung des BGH – einem Gebrauchtwagenkäufer Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung bezahlen, der sein Fahrzeug nach der ad-hoc-Mitteilung der Volkswagen AG erst im Jahr 2016 erworben hatte. Auch Landgerichte legen die Entscheidung des BGH zu den „Kauf-nach-Kenntnis“-Fällen differenziert aus. Es bestehen daher auch für diejenigen, die nach dem 22. September 2015 einen PKW aus dem VW Konzern mit dem Motor EA 189 gekauft haben, gute Chancen, Schadensersatz zu erhalten. (Mehr zu diesem Urteil und seinen Auswirkungen erfahren sie » hier).

VW-Pkw
Mercedes-Modelle im Autohaus

Verjährungsfrage im Abgasskandal noch immer nicht abschließend geklärt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Dezember 2020 in einem Urteil klargestellt, dass die Schadensersatzansprüche der vom Abgasskandal betroffenen Autobesitzer in der regelmäßigen Verjährungsfrist verjähren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Tatsachen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. In seiner Entscheidung war bis zum Ende der Revisionsinstanz unstreitig, dass der klagende PKW-Besitzer bereits im Jahr 2015 Kenntnis davon hatte, dass sein PKW vom Abgasskandal betroffen war. Dementsprechend hat der BGH festgestellt, dass dessen Schadensersatzansprüche bereits am 31. Dezember 2018 verjährt waren. Allerdings wussten nach unserer Erfahrung die wenigstens PKW-Besitzer schon im Jahr 2015 davon, dass ihr PKW vom Abgasskandal betroffen ist. Die meisten unserer Mandanten haben erst im Laufe des Jahres 2016 und Anfang 2017 durch Informationsschreiben des VW Konzern davon erfahren.

Schadensersatz trotz Verjährung?

Viel wichtiger ist aber, dass auch nach Eintritt der regelmäßigen Verjährung die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen möglich ist. Denn betroffenen PKW-Besitzern steht der sog. „Restschadensersatzanspruch“ aus § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu. Der Anspruch auf diesen Restschadensersatz verjährt erst 10 Jahre von seiner Entstehung an. Demnach können selbst heute noch Schadensersatzansprüche aus der Zeit von vor 2018 geltend gemacht werden.

Eine individuelle Prüfung Ihrer Ansprüche ist in jedem Falle ratsam

Diese Fälle zeigen, dass es sich in jedem Fall lohnt, unsere kostenlose Erstberatung (Button-Grafik Kontakt herstellen) wahrzunehmen und von uns genau prüfen zu lassen, welche Ansprüche sie gegen die Fahrzeughersteller oder Händler haben. Dies gilt umso mehr als der BGH zwei weitere Verhandlungen für den 23. Februar 2021 terminiert hat, bei denen er seinerseits klären will, ob das Software-Update eine illegale Abschaltvorrichtung enthält. Dies könnte weitere Rückrufe auslösen, aber auch die Klagemöglichkeiten noch einmal erweitern.

Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) könnte den Abgasskandal erheblich ausweiten

Der EuGH hat am 17. Dezember 2020 (Rechtssache C-693/18) ein sehr verbraucherfreundliches Urteil zum Abgasskandal gefällt. Die Luxemburger Richter befanden, dass „nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen, geeignet sind, die Nutzung einer Abschalteinrichtung zu rechtfertigen“. Dies gilt ausdrücklich nicht für Abschalteinrichtungen, die lediglich den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors mindern. Denn sonst würde das in der EU gültige Verbot von Abschalteinrichtungen „seiner Substanz entleert“.

Dieses Urteil dürfte die Rechte für die Autobesitzer – insbesondere älterer Dieselfahrzeuge – erfreulich stärken. Dies gilt insbesondere für die Besitzer von Fahrzeugen von Autobauern wie BMW, Daimler, Volvo oder Fiat, die sämtlich Abschaltvorrichtungen – zumeist als sog. „Thermofenster“ – einsetzen, welche jetzt ganz klar für illegal erklärt wurden. Auch dieses Urteil belegt, wie wertvoll gerade jetzt eine kostenlose Erstberatung (Button-Grafik Kontakt herstellen) durch unsere Kanzlei für Sie sein kann. Weitere Details zum Urteil des EuGH finden Sie » hier.

BMW-Autocockpit
Wohnmobil mit Fiat Motor

Sicher betroffene Modelle im VW Konzern

VW

Geben Sie die ersten Buchstaben Ihres Modells ein z. B. "g" für "Golf" und wählen Sie dann aus der Aufklappliste aus.

 

Audi

Geben Sie die ersten Buchstaben Ihres Modells ein z. B. "A6" für "Audi A6" und wählen Sie dann aus der Aufklappliste aus.

 

Porsche

Der Verdacht richtet sich gegen diese Modelle:

  • Porsche Cayenne (Euro 5) 2011 – 2013
  • Porsche Cayenne (EU6) 2014 – 2017
  • Porsche Cayenne S (Euro 5) 2013 – 2018
  • Porsche Macan S (Euro 6) 2014 – 2018
  • Porsche Panamera (Euro 5) 2011 – 2013

Bitte beachten Sie, dass wir hier nur Modelle aufführen, die entweder durch behördliche Feststellungen, Eingeständnisse des Herstellers oder durch Gerichtsurteile, die bereits in die jeweiligen Berufungsinstanzen durchlaufen haben, als sicher vom Abgasskandal betroffen eingestuft werden. Ausreichende Verdachtsmomente, die gute Chancen auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche geben Hersteller oder Händler bieten, bestehen gegen weitere Modelle. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung (Button-Grafik Kontakt herstellen) in der wir die möglichen Ansprüche für Ihr Fahrzeug individuell prüfen.

Wer außer dem VW-Konzern hat noch illegal manipuliert?

Daimler

Die Vorwürfe gegen Daimler lauten auf den Einsatz mehrerer illegaler Abschalteinrichtungen zur Manipulation des Schadstoffausstoßes. Damit werden im Testbetrieb reduzierte Stickoxidemissionen erzielt, während im Normalbetrieb die Abgaswerte über den gesetzlichen Vorschriften liegen.

Im Einzelnen sind dies:

Thermofenster

In vielen Mercedes Modellen kommt das Thermofenster zum Einsatz. Die Steuerung schaltet die Abgasreinigung bei einer Außentemperatur unter 15° C ab. Die Durchschnittstemperatur in Deutschland lag 2020 bei 10,4°C. Damit sind Fahrzeuge mit einem Thermofenster die meiste Zeit ohne Abgasreinigung unterwegs und halten die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein.

Bit 15 Steuerung

Mit dieser Steuerung wird die Abgasreinigung nach einer Fahrstrecke von ca. 25 km abgeschaltet. Die Teststrecke auf dem Prüfstand beträgt in der Regel 20 km. Somit sind die Fahrzeuge im Testbetrieb „sauber“ während sie im Straßenverkehr ab dem 25.-ten Kilometer unzulässige Stickoxidmengen ausstoßen.

Slipguard

Diese Software erkennt anhand von Geschwindigkeits- und Beschleunigungswerten, ob sich das Auto auf dem Prüfstand befindet und regelt den Schadstoffausstoß herunter. Im Straßenverkehr wird die Abgasreinigung abgeschaltet und somit erhöhte und unzulässige Schadstoffmengen an die Luft abgegeben.

Daimler musste eine große Zahl an Fahrzeugen bereits zurückrufen. Nach dem EuGH-Urteil das sämtliche Fahrzeugfunktionen, die im Straßenbetrieb zu erhöhten Abgasmengen führen, für illegal erklärt hat, dürfte die Zahl der betroffenen Fahrzeuge noch einmal beträchtlich steigen. Wir raten allen Daimler-Besitzern dringend an, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um abzuklären ob auch Ihr Fahrzeug jetzt betroffen sein könnte, auch wenn es bislang noch keinen Rückruf für Ihr Daimler Modell gegeben hat. Wir können Ihnen zeigen, wie sie den Kauf Ihres Wagens rückabwickelnd können und welche Button-Grafik Entschädigung sie bei Rückgabe sie erwarten können. Auch die Frage ob sie ein angebotenes Software-Update annehmen oder ablehnen sollten, beantworten wir in Ihrer kostenlosen Erstberatung (Button-Grafik Kontakt herstellen).

BGH stärkt geschädigten Daimler-Besitzern den Rücken

Der Bundesgerichtshof (BGH) hätte bereits im Oktober und Dezember 2020 Revisionen zu Schadensersatzklagen betroffener Daimler-Besitzer verhandeln sollen. Allerdings wurden beide Revisionen in letzter Minute von den Klägern zurückgenommen. Die von vielen Klägern und Anwälten erwartete Grundsatzentscheidung zu Daimlers Verhalten im Abgasskandal blieb aus. Doch am 19. Januar 2021 hat der BGH in einem Beschluss ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln aufgehoben, mit dem Daimler zunächst keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung wegen der Verwendung von „Thermofenstern“ nachgewiesen worden war. Der BGH monierte, weder das OLG Köln noch Landgericht (LG) Köln hätten sich ausreichend mit dem Vortrag des Klägers, die Daimler AG habe gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) falsche Angaben zur Abgasnachbehandlung gemacht, auseinandergesetzt. Das OLG Köln muss nun dem Vortrag des Klägers nachgehen, wonach die Daimler AG die „Thermofenster“ in dem Wissen, dass es sich dabei um unzulässige Abschalteinrichtungen handele, einsetzte und hier bewusst falsche Angaben gegenüber dem KBA machte. Die Entscheidung zeigt: Auch in Sachen Daimler bestehen nach wie vor hohe Erfolgsaussichten, erfolgreich Schadensersatz geltend zu machen.

Sicher betroffene Daimler Modelle

Geben Sie den oder die ersten Buchstaben Ihres Modells ein z. B. "c" für "Mercedes C 200" oder "glk" für "Mercedes GLK 220 CDI" und wählen Sie dann aus der Aufklappliste aus.

 

Bitte beachten Sie, dass wir hier nur Modelle aufführen, die entweder durch behördliche Feststellungen, Eingeständnisse des Herstellers oder durch Gerichtsurteile, die bereits in die jeweiligen Berufungsinstanzen durchlaufen haben, als sicher vom Abgasskandal betroffen eingestuft werden. Ausreichende Verdachtsmomente, die gute Chancen auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche geben Hersteller oder Händler bieten, bestehen gegen weitere Modelle. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung (Button-Grafik Kontakt herstellen) in der wir die möglichen Ansprüche für Ihr Fahrzeug individuell prüfen.

BMW

Unzulässige Abgas-Abschalteinrichtungen wurden vom Kraftfahrtbundesamt für die Dieselmodelle BMW 750 3.0 und M550 3.0 nachgewiesen und entsprechende Rückrufe angeordnet

Auch bei weiteren BMW Modellen besteht der Verdacht auf illegale Abgasmanipulation. So nutzt auch BMW das sogenannte Thermofenster, bei dem die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 15° C abgeschaltet wird und das Fahrzeug dann die gesetzlich vorgeschriebenen Werte nicht mehr einhält.

Wurde für Ihren BMW ein Pflichtrückruf angeordnet ist die Durchführung des BMW Software-Updates für Sie bindend, sie riskieren im Falle der Ablehnung die Stilllegung Ihres Fahrzeuges. Viele Fahrer berichten jedoch nach dem Update über erhöhten Dieselverbrauch oder nachlassender Motorleistung. Sie sollten also in jedem Falle durch uns prüfen lassen (Button-Grafik Kontakt herstellen), ob Sie den Kauf Ihres BMW rückabwickeln können. In unserer Beratung können wir Ihnen auch den zu erwartenden Erstattungsanspruch nennen, den Sie bei Rückgabe Ihres Wagens erwarten können.

Sicher betroffene BMW Modelle

Geben Sie die erste Ziffer oder den ersten Buchstaben Ihres Modells ein z. B. "3" für "BMW 320" oder "m" für "BMW M550" und wählen Sie dann aus der Aufklappliste aus.

 

Bitte beachten Sie, dass wir hier nur Modelle aufführen, die entweder durch behördliche Feststellungen, Eingeständnisse des Herstellers oder durch Gerichtsurteile, die bereits in die jeweiligen Berufungsinstanzen durchlaufen haben, als sicher vom Abgasskandal betroffen eingestuft werden. Ausreichende Verdachtsmomente, die gute Chancen auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche geben Hersteller oder Händler bieten, bestehen gegen weitere Modelle. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung (Button-Grafik Kontakt herstellen) in der wir die möglichen Ansprüche für Ihr Fahrzeug individuell prüfen.

Fiat-Chrysler-Automobiles (FCA)

Besonders viele Wohnmobile sind mit Fiat Dieselmotoren ausgestattet. Auch bei diesen Motoren besteht der dringende Verdacht illegaler Abgasmanipulationen. Gerade bei Wohnmobilen lohnt sich die Rückabwicklung des Kaufs besonders. Da Wohnmobile häufig nur im Urlaub zu Einsatz kommen und nicht zur täglichen Fahrt zur Arbeit benutzt werden, sind die Kilometerstände oft relativ niedrig. Nach den gefahrenen Kilometern berechnet sich jedoch die sogenannte Nutzungsentschädigung, die bei Rückgabe des Fahrzeuges vom ursprünglichen Kaufbetrag abgezogen wird. Je weniger Kilometer das Fahrzeug bewegt wurde, desto niedriger ist die Nutzungsentschädigung und damit umso höher der Erstattungsbetrag der Ihnen zusteht. Kosten für Ein- oder Aufbauten, wie sie bei Wohnmobilen häufig zum Kaufpreis hinzukommen, können ebenfalls bei der Rückabwicklung verlangt werden.

Wir raten Ihnen als Besitzer eines Fahrzeuges mit einem Fiat Dieselmotor daher dringend zu einer Beratung durch unsere Kanzlei (Button-Grafik Kontakt herstellen). Dabei prüfen wir genau, welche Ansprüche sie geltend machen können und setzen diese dann für sie durch.

Nach der Mitteilung der Polizei Hessen, die derzeit gegen Fiat ermittelt, sollen folgende Marken betroffen sein: Fiat, Jeep, Alfa Romeo, Iveco. Es handelt sich um Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2019 mit Euro 5 und Euro 6 Motoren.

Der Verdacht richtet sich gegen diese Motoren:

  • 1,3 Liter Multijet
  • 1,3 Liter 16V Multijet
  • 1,6 Liter Multijet
  • 1,6 Liter
  • 2,0 Liter Multijet
  • 2,0 Liter
  • 2,2 Liter Multijet II
  • 2,3 Liter
  • 2,3 Liter Multijet
  • 3,0 Liter

Weitere Hersteller

Chrysler, Mitsubishi, Opel, Peugeot, Renault und Volvo sind ebenfalls vom Abgasskandal betroffen und mussten zum Teil bereits Strafen bezahlen oder Fahrzeuge zurückrufen. Somit bestehen auch bei etlichen Modellen dieser Hersteller gute Chancen Ihr Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis zurück zu verlangen. Dabei wird vom Kaufpreis eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen, die sich nach der Anzahl der Kilometer richtet, die Sie mit dem Auto zurückgelegt haben. In jedem Fall lohnt sich also auch bei diesen Herstellern unsere kostenlose Erstberatung (Button-Grafik Kontakt herstellen), bei der wir ganz individuell prüfen, wie Ihre Chancen stehen, zivilrechtlich gegen den Hersteller oder Händler vorzugehen.

Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) Köln:

VW muss Schadensersatz leisten, auch wenn ein Auto nach der Einräumung von „Unregelmäßigkeiten“ (ad-hoc-Mitteilung) gekauft wurde.

Zunächst sah es so aus, als hätte der Bundesgerichtshof (BGH) mit seinem Urteil vom 30. Juli 2020 (Az. VI ZR 5/20) allen Käufern, die ihr Fahrzeug nach der sogenannten ad-hoc-Mitteilung des VW Konzerns vom 22. September 2015 gekauft hatten, die Chance auf einen Schadensersatz genommen. Der BGH hatte argumentiert, dass Käufer nach dieser Mitteilung wissen müssten, dass Ihr Fahrzeug möglicherweise nicht den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und damit nicht mehr durch VW „sittenwidrig geschädigt“ (§ 826 BGB) wurden.

Im Urteil des OLG Köln (18. Dezember 2020, Az. 20 U 288/19) ging es jedoch um genau so einen Fall. Der Käufer eines vom Abgasskandal betroffenen VW Tiguan, hatte das Fahrzeug 15 Monate nach der ad-hoc-Mitteilung von VW gekauft. Allerdings war bei diesem Fahrzeug das Software Update von VW bereits installiert. Der Käufer klagte nun auf Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung gegen VW und bekam Recht.

Softwareupdate führt nicht zu gesetzeskonformem Zustand

Das OLG vertritt die Ansicht, dass das Softwareupdate das Fahrzeug nicht in einen gesetzeskonformen Zustand versetzt hat und somit weiter mangelhaft ist. Durch eine Manipulation des „On Board Diagnosis Systems“ habe VW versucht, dies zu verschleiern und damit den Käufer getäuscht. Dieses Vorgehen ist laut dem Gericht als sittenwidrig einzustufen.

Das Urteil zeigt wie wichtig es ist, im Einzelfall zu prüfen, welche Chancen auf einen Anspruch gegen den Fahrzeughersteller bestehen. Wir empfehlen Ihnen daher unsere kostenlose Erstberatung (Button-Grafik Kontakt herstellen) wahrzunehmen, um sich bei einem erfahrenen Verkehrsrechtler über ihre rechtlichen Möglichkeiten zu informieren.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)

Abschalteinrichtungen sind illegal

Mit seinem verbraucherfreundlichen Urteil zum Abgasskandal (17. Dezember 2020, Az. C-693/18) hat der Europäische Gerichtshof unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass fast sämtliche Abschalteinrichtungen als illegal zu bewerten sind, sofern die Schadstoffwerte im normalen Straßenbetrieb über den Werten auf dem Prüfstand liegen. Damit steigen die Chancen für viele Halter von Fahrzeugen der Hersteller VW, Daimler, BMW, Volvo und Fiat auf Rückabwicklung ihrer Fahrzeugkäufe oder Schadensersatz.

Der EuGH hat ausdrücklich erklärt, eine Abschalteinrichtung sei nur dann erlaubt, wenn der Motor ohne diese Einrichtung unmittelbare Schäden erleide oder wichtige Funktionen wie die Lenkung ausfallen. Die von den Herstellern ins Feld geführte Begründung, Abschalteinrichtungen seien notwendig, um den Motor vor Verschleiß oder Verschmutzung zu schützen, wertet der EuGH als nicht zulässig. Es steht zu erwarten, dass nun auch die deutschen Gerichte sich bei der Bewertung der Abschalteinrichtungen der einzelnen Hersteller an der Rechtsauslegung des EuGH orientieren.

Allerdings sollten die betroffenen Fahrzeugbesitzer nicht allzu lange warten, ihre Ansprüche durchzusetzen. Denn wer zu lange wartet, läuft Gefahr, dass seine Ansprüche verjähren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich zu der Frage nach der Verjährung zuletzt nicht sehr verbraucherfreundlich gezeigt.

Wir empfehlen Ihnen daher dringend, möglichst rasch unsere kostenlose Erstberatung (Button-Grafik Kontakt herstellen) zu nutzen. Aufgrund unserer mehrjährigen Erfahrung im Abgasskandal können wir Ihnen dabei weitere Informationen geben, wie Ihre Chancen auf die Durchsetzung Ihrer Ansprüche stehen. Sie können dann entweder ihr Auto zurückgeben und den Kaufpreis – abzüglich einer Nutzungsentschädigung (einen Erstattungsrechner finden sie Button-Grafik hier) – zurückverlangen oder das Fahrzeug behalten und einen Teil des Kaufpreises als Entschädigung einklagen.

Daimler AG (Mercedes) im Abgasskandal – Teil II

Am Dienstag den 29. Juni 2021 verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) erneut über eine Revision im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. In dem unter dem Aktenzeichen VI ZR 128/20 anhängigen Verfahren musste der 6. Zivilsenat des BGH sich erneut mit den „Thermofenstern“, die Daimler viele Jahre in verschiedenen Dieselmotoren eingesetzt hat, und der Frage beschäftigen, ob es sich bei dieser Technologie um unzulässige Abschalteinrichtungen handelt und ob betroffenen PKW-Besitzern Schadensersatzansprüche deswegen zu stehen.

Daimler AG (Mercedes) im Abgasskandal – Teil I

Auch die Daimler AG bzw. Mercedes steht weiterhin im Fokus des Abgasskandals bzw. Dieselskandals. Bisher konnte sich der Stuttgarter Autobauer sehr erfolgreich hinter einer Mauer des Schweigens verstecken. Daimler konnte sich sehr erfolgreich vor Gerichten darauf berufen, man habe keine Abschalteinrichtungen in Dieselmotoren verwendet. Ein Blick auf die Rückrufübersicht des Kraftfahrtbundesamts (KBA) zeigt jedoch, dass mittlerweile eine Vielzahl von Mercedes-Modellen und auch unterschiedliche Motoren von amtlichen Rückrufaktionen wegen der Verwendung von unzulässigen Abschalteinrichtungen betroffen sind.

Audi im Abgasskandal – Teil I

Neben der Volkswagen AG sieht sich auch deren Konzerntochter Audi dem Vorwurf ausgesetzt, unzulässige Abschalteinrichtungen in den Diesel-Motoren der Hubraumgrößen 3.0 TDI und 4.2 TDI verwendet zu haben. So berichtete der ARD am 1. Juli 2019 in der Reportage „Der Fall Audi“ umfangreich über die Rolle der Ingolstädter im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Dabei wurde klar, dass die VW-Tochter es mit den gesetzlichen Vorschriften zu Abschalteinrichtungen ebenso wenig genau nahm, wie ihre Konzernmutter.

VW EA 288 im Abgasskandal – Verbraucherfreundliche Tendenzen in der Rechtsprechung – Teil I

Auch der Motor VW EA 288 steht als Nachfolgemodell des Skandalmotors VW EA 189 im Fokus gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Verbraucherschützer vermuten schon seit langem das Vorhandensein unzulässiger Abschalteinrichtungen in den 1.2, 1.6 und 2.0 TDI Motoren der Baureihe VW EA 288.

Neue Enthüllungen im Abgasskandal Teil II –
Die Offenlegung der „Dieselgate-Akte“

Nach mehr als fünfeinhalb Jahren seit Bekanntwerden des Abgasskandals am 22. September 2015 hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zur Offenlegung der „Dieselgate-Akte“ zwingen können. Die Deutsche Umwelthilfe hatte mit viel Wiederstand seitens der Behörde selbst, der Bundesregierung aber auch Automobilkonzernen nach insgesamt 12 Gerichtsverfahren das Recht erstritten, die „Dieselgate-Akten“ größtenteils angeschwärzt zu veröffentlichen. Am 23. April 2021 war es soweit.

Neue Enthüllungen im Abgasskandal Teil I –
FIAT (FCA bzw. Stellantis) und die Wohnmobile

Der Abgasskandal nimmt kein Ende: Das ARD-Magazin „PlusMinus“ berichtet am 21. April 2021 über Wohnmobile, die mit Dieselmotoren von FIAT (bzw. FIAT-Chrysler-Automobiles, kurz FCA, heute Stellantis) ausgestattet sind. Der Verkehrsexperte Axel Friedrich hat gemeinsam mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und der ARD Wohnmobile untersucht und dabei festgestellt, dass deren Stickoxidemissionen teilweise um das 20-fache höher sind als es gesetzlich zugelassen ist.

BGH entscheidet erneut aber nicht abschließend zur Verjährungsfrage im VW-Abgasskandal

Wer an den VW-Abgasskandal denkt, müsste vermutlich mittlerweile sagen, „ganz schön lange her“ und hätte damit nicht einmal Unrecht. Denn Seit dem offiziellen Bekanntwerden des VW-Abgasskandals am 22. September 2015 sind bald 6 Jahre vergangen.

Bei Gerichten wird seitdem zunehmend über die Frage der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gestritten.

Daimler im Abgasskandal Teil III – BGH rügt Brandenburgisches Oberlandesgericht

In den Schadensersatzklagen gegen Mercedes (Daimler AG) wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch Verwendung sog. „Thermofenster“ als unzulässige Abschalteinrichtung kommt es immer wieder dazu, dass sich die Instanzgerichte nicht oder nur unzureichend mit dem Vorbringen der klagenden PKW Besitzer auseinandersetzen.

BGH entscheidet Grundsatzfragen zur Gewährleistung

Der u.a. für das Kaufrecht zuständige 8. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hatte bereits Anfang 2019 mit der Veröffentlichung eines richterlichen Hinweises für Aufsehen gesorgt und dadurch den Weg für Gewährleistungsfragen im sog. Abgasskandal bereitet (Aktenzeichen: BGH, Beschluss vom 8. Januar 2019, VIII ZR 225/17).

BGH entscheidet in Sachen VW über den „kleinen“ Schadensersatz

Am 6. Juli 2021 entschied der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen: BGH VI ZR 40/20), dass Käufer eines PKW mit dem Dieselmotor VW EA 189 aus dem Hause der Volkswagen AG, der mit einer Prüfstanderkennungssoftware ausgestattet ist, Anspruch auf Ersatz des „Minderwertes“ des PKW (sog. kleiner Schadensersatz) hat.

AUDI im Abgasskandal – 3.0 TDI – EA 897 – Euro 6 – Sensationsurteil aus Koblenz

Das OLG Koblenz verurteilte mit Urteil vom 25. Februar 2021, Az. 2 U 2153/19, die Volkswagen AG und ihre Konzerntochter, die Audi AG, wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung aufgrund der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen im Motor eines VW Touareg 3.0 TDI der Abgasstufe Euro 6.

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