Mit unserem Erstattungsrechner können sie ihre möglichen Ansprüche bei Rückgabe Ihres Fahrzeugs überschlagen. Zur Abklärung der Details empfehlen wir Ihnen unsere kostenlose Erstberatung ( Jetzt Kontakt aufnehmen).
Passen Sie die Gesamtlaufleistung gemäß der Motorgröße Ihres Diesel-PKW an:
Bei PKW mit 1,2 - 2,2 Liter Hubraum » 250.000 km
Bei PKW mit 3.0 Liter Hubraum » 300.000 km
Bei PKW mit 4.0 Liter Hubraum » 350.000 km
Gute Gründe sich als betroffener Autobesitzer zur Wehr zu setzen. Unsere Kanzlei mit dem Schwerpunkt Verkehrsrecht steht Ihren Mandanten seit 1965 erfolgreich zur Seite. Wir können Ihnen helfen, ihr Recht gegenüber Herstellern und Händlern erfolgreich durchzusetzen. Dabei setzen wir konsequent auf eine individuelle Beratung und Vertretung ( Kontakt herstellen) unserer Mandanten. Ein Vorgehen nach „Schema F“ liefe unserem Qualitätsanspruch völlig zuwider. Aus diesem Grunde vertreten wir auch hauptsächlich die Interessen von Autobesitzern aus Nordrhein-Westfalen.
Diese Frage lässt sich inzwischen gar nicht mehr so einfach beantworten. Es wäre vermutlich leichter zu definieren, welche Fahrzeuge nicht betroffen sind. Doch der Reihe nach:
In der ersten Runde des Abgasskandals standen die Fahrzeuge aus dem VW Konzern (VW, Audi, Porsche, Seat, Škoda) mit dem sog. „Schummelmotor“ EA189 im Mittelpunkt. Der VW Konzern erklärte in seiner sog. ad-Hoc Mitteilung vom 22. September 2015, dass für diesen Motor „eine auffällige Abweichung zwischen Prüfstandswerten und realem Fahrbetrieb festgestellt [wurde].“ In der Folge kam es zu einer Vielzahl von erfolgreichen Klagen gegen den VW Konzern. Am 25. Mai 2019 bestätigte dann endlich der Bundesgerichtshof (BGH), dass VW betroffene Autobesitzer vorsätzlich sittenwidrig geschädigt hat. Inzwischen wurde jedoch auch festgestellt, dass der Nachfolgemotor EA-288 mit mindestens einer Manipulationssoftware ausgestattet wurde, wie etliche erstinstanzliche Schadensersatzurteile gegen VW belegen. Auch andere Motoren aus dem Hause VW, wie z.B. die größeren 3.0 TDI und 4.0 TDI Motoren sind vom Abgasskandal und amtlichen Rückrufen durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) betroffen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat als oberste gerichtliche Instanz inzwischen festgelegt, dass Käufer, die Ihren Wagen nach der ad-hoc-Mitteilung von VW, also nach dem 22. September 2015 erworben haben, keine Schadensersatzansprüche gegen den Konzern haben, weil sie von den Manipulationen hätten wissen können. Der BGH argumentiert, die Bekanntmachung des Abgasskandals durch VW lasse den Vorwurf der Sittenwidrigkeit entfallen.
Nach erst kürzlich ergangenen Urteilen der Oberlandesgerichte (OLG) Köln und Hamm muss VW – entgegen der Rechtsprechung des BGH – einem Gebrauchtwagenkäufer Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung bezahlen, der sein Fahrzeug nach der ad-hoc-Mitteilung der Volkswagen AG erst im Jahr 2016 erworben hatte. Auch Landgerichte legen die Entscheidung des BGH zu den „Kauf-nach-Kenntnis“-Fällen differenziert aus. Es bestehen daher auch für diejenigen, die nach dem 22. September 2015 einen PKW aus dem VW Konzern mit dem Motor EA 189 gekauft haben, gute Chancen, Schadensersatz zu erhalten. (Mehr zu diesem Urteil und seinen Auswirkungen erfahren sie » hier).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Dezember 2020 in einem Urteil klargestellt, dass die Schadensersatzansprüche der vom Abgasskandal betroffenen Autobesitzer in der regelmäßigen Verjährungsfrist verjähren. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Geschädigte von den anspruchsbegründenden Tatsachen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder hätte erlangen müssen. In seiner Entscheidung war bis zum Ende der Revisionsinstanz unstreitig, dass der klagende PKW-Besitzer bereits im Jahr 2015 Kenntnis davon hatte, dass sein PKW vom Abgasskandal betroffen war. Dementsprechend hat der BGH festgestellt, dass dessen Schadensersatzansprüche bereits am 31. Dezember 2018 verjährt waren. Allerdings wussten nach unserer Erfahrung die wenigstens PKW-Besitzer schon im Jahr 2015 davon, dass ihr PKW vom Abgasskandal betroffen ist. Die meisten unserer Mandanten haben erst im Laufe des Jahres 2016 und Anfang 2017 durch Informationsschreiben des VW Konzern davon erfahren.
Viel wichtiger ist aber, dass auch nach Eintritt der regelmäßigen Verjährung die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen möglich ist. Denn betroffenen PKW-Besitzern steht der sog. „Restschadensersatzanspruch“ aus § 852 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) zu. Der Anspruch auf diesen Restschadensersatz verjährt erst 10 Jahre von seiner Entstehung an. Demnach können selbst heute noch Schadensersatzansprüche aus der Zeit von vor 2018 geltend gemacht werden.
Diese Fälle zeigen, dass es sich in jedem Fall lohnt, unsere kostenlose Erstberatung ( Kontakt herstellen) wahrzunehmen und von uns genau prüfen zu lassen, welche Ansprüche sie gegen die Fahrzeughersteller oder Händler haben. Dies gilt umso mehr als der BGH zwei weitere Verhandlungen für den 23. Februar 2021 terminiert hat, bei denen er seinerseits klären will, ob das Software-Update eine illegale Abschaltvorrichtung enthält. Dies könnte weitere Rückrufe auslösen, aber auch die Klagemöglichkeiten noch einmal erweitern.
Der EuGH hat am 17. Dezember 2020 (Rechtssache C-693/18) ein sehr verbraucherfreundliches Urteil zum Abgasskandal gefällt. Die Luxemburger Richter befanden, dass „nur unmittelbare Beschädigungsrisiken, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen, geeignet sind, die Nutzung einer Abschalteinrichtung zu rechtfertigen“. Dies gilt ausdrücklich nicht für Abschalteinrichtungen, die lediglich den Verschleiß oder die Verschmutzung des Motors mindern. Denn sonst würde das in der EU gültige Verbot von Abschalteinrichtungen „seiner Substanz entleert“.
Dieses Urteil dürfte die Rechte für die Autobesitzer – insbesondere älterer Dieselfahrzeuge – erfreulich stärken. Dies gilt insbesondere für die Besitzer von Fahrzeugen von Autobauern wie BMW, Daimler, Volvo oder Fiat, die sämtlich Abschaltvorrichtungen – zumeist als sog. „Thermofenster“ – einsetzen, welche jetzt ganz klar für illegal erklärt wurden. Auch dieses Urteil belegt, wie wertvoll gerade jetzt eine kostenlose Erstberatung ( Kontakt herstellen) durch unsere Kanzlei für Sie sein kann. Weitere Details zum Urteil des EuGH finden Sie » hier.
VW
Audi
Porsche
Der Verdacht richtet sich gegen diese Modelle:
Bitte beachten Sie, dass wir hier nur Modelle aufführen, die entweder durch behördliche Feststellungen, Eingeständnisse des Herstellers oder durch Gerichtsurteile, die bereits in die jeweiligen Berufungsinstanzen durchlaufen haben, als sicher vom Abgasskandal betroffen eingestuft werden. Ausreichende Verdachtsmomente, die gute Chancen auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche geben Hersteller oder Händler bieten, bestehen gegen weitere Modelle. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung ( Kontakt herstellen) in der wir die möglichen Ansprüche für Ihr Fahrzeug individuell prüfen.
Die Vorwürfe gegen Daimler lauten auf den Einsatz mehrerer illegaler Abschalteinrichtungen zur Manipulation des Schadstoffausstoßes. Damit werden im Testbetrieb reduzierte Stickoxidemissionen erzielt, während im Normalbetrieb die Abgaswerte über den gesetzlichen Vorschriften liegen.
Im Einzelnen sind dies:
In vielen Mercedes Modellen kommt das Thermofenster zum Einsatz. Die Steuerung schaltet die Abgasreinigung bei einer Außentemperatur unter 15° C ab. Die Durchschnittstemperatur in Deutschland lag 2020 bei 10,4°C. Damit sind Fahrzeuge mit einem Thermofenster die meiste Zeit ohne Abgasreinigung unterwegs und halten die gesetzlichen Abgasgrenzwerte nicht ein.
Mit dieser Steuerung wird die Abgasreinigung nach einer Fahrstrecke von ca. 25 km abgeschaltet. Die Teststrecke auf dem Prüfstand beträgt in der Regel 20 km. Somit sind die Fahrzeuge im Testbetrieb „sauber“ während sie im Straßenverkehr ab dem 25.-ten Kilometer unzulässige Stickoxidmengen ausstoßen.
Diese Software erkennt anhand von Geschwindigkeits- und Beschleunigungswerten, ob sich das Auto auf dem Prüfstand befindet und regelt den Schadstoffausstoß herunter. Im Straßenverkehr wird die Abgasreinigung abgeschaltet und somit erhöhte und unzulässige Schadstoffmengen an die Luft abgegeben.
Daimler musste eine große Zahl an Fahrzeugen bereits zurückrufen. Nach dem EuGH-Urteil das sämtliche Fahrzeugfunktionen, die im Straßenbetrieb zu erhöhten Abgasmengen führen, für illegal erklärt hat, dürfte die Zahl der betroffenen Fahrzeuge noch einmal beträchtlich steigen. Wir raten allen Daimler-Besitzern dringend an, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um abzuklären ob auch Ihr Fahrzeug jetzt betroffen sein könnte, auch wenn es bislang noch keinen Rückruf für Ihr Daimler Modell gegeben hat. Wir können Ihnen zeigen, wie sie den Kauf Ihres Wagens rückabwickelnd können und welche Entschädigung
sie bei Rückgabe sie erwarten können. Auch die Frage ob sie ein angebotenes Software-Update annehmen oder ablehnen sollten, beantworten wir in Ihrer kostenlosen Erstberatung (
Kontakt herstellen).
Der Bundesgerichtshof (BGH) hätte bereits im Oktober und Dezember 2020 Revisionen zu Schadensersatzklagen betroffener Daimler-Besitzer verhandeln sollen. Allerdings wurden beide Revisionen in letzter Minute von den Klägern zurückgenommen. Die von vielen Klägern und Anwälten erwartete Grundsatzentscheidung zu Daimlers Verhalten im Abgasskandal blieb aus. Doch am 19. Januar 2021 hat der BGH in einem Beschluss ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Köln aufgehoben, mit dem Daimler zunächst keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung wegen der Verwendung von „Thermofenstern“ nachgewiesen worden war. Der BGH monierte, weder das OLG Köln noch Landgericht (LG) Köln hätten sich ausreichend mit dem Vortrag des Klägers, die Daimler AG habe gegenüber dem Kraftfahrtbundesamt (KBA) falsche Angaben zur Abgasnachbehandlung gemacht, auseinandergesetzt. Das OLG Köln muss nun dem Vortrag des Klägers nachgehen, wonach die Daimler AG die „Thermofenster“ in dem Wissen, dass es sich dabei um unzulässige Abschalteinrichtungen handele, einsetzte und hier bewusst falsche Angaben gegenüber dem KBA machte. Die Entscheidung zeigt: Auch in Sachen Daimler bestehen nach wie vor hohe Erfolgsaussichten, erfolgreich Schadensersatz geltend zu machen.
Bitte beachten Sie, dass wir hier nur Modelle aufführen, die entweder durch behördliche Feststellungen, Eingeständnisse des Herstellers oder durch Gerichtsurteile, die bereits in die jeweiligen Berufungsinstanzen durchlaufen haben, als sicher vom Abgasskandal betroffen eingestuft werden. Ausreichende Verdachtsmomente, die gute Chancen auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche geben Hersteller oder Händler bieten, bestehen gegen weitere Modelle. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung ( Kontakt herstellen) in der wir die möglichen Ansprüche für Ihr Fahrzeug individuell prüfen.
Unzulässige Abgas-Abschalteinrichtungen wurden vom Kraftfahrtbundesamt für die Dieselmodelle BMW 750 3.0 und M550 3.0 nachgewiesen und entsprechende Rückrufe angeordnet
Auch bei weiteren BMW Modellen besteht der Verdacht auf illegale Abgasmanipulation. So nutzt auch BMW das sogenannte Thermofenster, bei dem die Abgasreinigung bei Außentemperaturen unter 15° C abgeschaltet wird und das Fahrzeug dann die gesetzlich vorgeschriebenen Werte nicht mehr einhält.
Wurde für Ihren BMW ein Pflichtrückruf angeordnet ist die Durchführung des BMW Software-Updates für Sie bindend, sie riskieren im Falle der Ablehnung die Stilllegung Ihres Fahrzeuges. Viele Fahrer berichten jedoch nach dem Update über erhöhten Dieselverbrauch oder nachlassender Motorleistung. Sie sollten also in jedem Falle durch uns prüfen lassen ( Kontakt herstellen), ob Sie den Kauf Ihres BMW rückabwickeln können. In unserer Beratung können wir Ihnen auch den zu erwartenden Erstattungsanspruch nennen, den Sie bei Rückgabe Ihres Wagens erwarten können.
Bitte beachten Sie, dass wir hier nur Modelle aufführen, die entweder durch behördliche Feststellungen, Eingeständnisse des Herstellers oder durch Gerichtsurteile, die bereits in die jeweiligen Berufungsinstanzen durchlaufen haben, als sicher vom Abgasskandal betroffen eingestuft werden. Ausreichende Verdachtsmomente, die gute Chancen auf die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche geben Hersteller oder Händler bieten, bestehen gegen weitere Modelle. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung ( Kontakt herstellen) in der wir die möglichen Ansprüche für Ihr Fahrzeug individuell prüfen.
Besonders viele Wohnmobile sind mit Fiat Dieselmotoren ausgestattet. Auch bei diesen Motoren besteht der dringende Verdacht illegaler Abgasmanipulationen. Gerade bei Wohnmobilen lohnt sich die Rückabwicklung des Kaufs besonders. Da Wohnmobile häufig nur im Urlaub zu Einsatz kommen und nicht zur täglichen Fahrt zur Arbeit benutzt werden, sind die Kilometerstände oft relativ niedrig. Nach den gefahrenen Kilometern berechnet sich jedoch die sogenannte Nutzungsentschädigung, die bei Rückgabe des Fahrzeuges vom ursprünglichen Kaufbetrag abgezogen wird. Je weniger Kilometer das Fahrzeug bewegt wurde, desto niedriger ist die Nutzungsentschädigung und damit umso höher der Erstattungsbetrag der Ihnen zusteht. Kosten für Ein- oder Aufbauten, wie sie bei Wohnmobilen häufig zum Kaufpreis hinzukommen, können ebenfalls bei der Rückabwicklung verlangt werden.
Wir raten Ihnen als Besitzer eines Fahrzeuges mit einem Fiat Dieselmotor daher dringend zu einer Beratung durch unsere Kanzlei ( Kontakt herstellen). Dabei prüfen wir genau, welche Ansprüche sie geltend machen können und setzen diese dann für sie durch.
Nach der Mitteilung der Polizei Hessen, die derzeit gegen Fiat ermittelt, sollen folgende Marken betroffen sein: Fiat, Jeep, Alfa Romeo, Iveco. Es handelt sich um Fahrzeuge der Baujahre 2014 bis 2019 mit Euro 5 und Euro 6 Motoren.
Der Verdacht richtet sich gegen diese Motoren:
Chrysler, Mitsubishi, Opel, Peugeot, Renault und Volvo sind ebenfalls vom Abgasskandal betroffen und mussten zum Teil bereits Strafen bezahlen oder Fahrzeuge zurückrufen. Somit bestehen auch bei etlichen Modellen dieser Hersteller gute Chancen Ihr Fahrzeug zurückzugeben und den Kaufpreis zurück zu verlangen. Dabei wird vom Kaufpreis eine sogenannte Nutzungsentschädigung abgezogen, die sich nach der Anzahl der Kilometer richtet, die Sie mit dem Auto zurückgelegt haben. In jedem Fall lohnt sich also auch bei diesen Herstellern unsere kostenlose Erstberatung ( Kontakt herstellen), bei der wir ganz individuell prüfen, wie Ihre Chancen stehen, zivilrechtlich gegen den Hersteller oder Händler vorzugehen.
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